07.03.2018
Elektroschrott: So entsorgt man Laptop, Tablet und Co. richtig

Gesetz nimmt Großhändler in die Pflicht
Wohin mit ausrangierten Geräten wie Tablet oder Smartphone? Das fragen sich viele Besitzer, die noch alte Geräte in ihren Schubladen liegen haben. Eins ist klar: In den Hausmüll gehört der Elektroschrott nicht. Doch wo entsorgt man ihn dann?
Seit Oktober 2015 verpflichtet das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ große Händler dazu, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Geräte dort gekauft hat oder nicht.
Einschränkungen bei der Elektroschrott-Rücknahme
In der Regel gilt das sowohl für Elektronikhändler wie Saturn oder Mediamarkt als auch für Baumärkte. Aber es gibt eine Einschränkung: Die Verpflichtung gilt nur für Händler mit einer Ladenfläche, die größer als 400 Quadratmeter ist. Zusätzlich darf bei dem Gerät keine Kante länger als 25 Zentimeter sein. Sollte dies doch der Fall sein, muss der Händler es nur zurücknehmen, wenn der Kunde gleichzeitig ein ähnliches Gerät kauft (§ 17).
Diese Regelung ist eine Maßnahme zur Erfüllung geltender EU-Richtlinien. Bis zum Jahr 2019 sollen 65 Prozent der Altgeräte recycelt werden.
Auch Onlineshops müssen Elektroschrott annehmen
Diese Verpflichtung gilt auch für große Onlinehändler. Auch sie müssen alte Elektronik-Geräte kostenlos zurücknehmen und entsorgen. Viele Online-Shops bieten dafür sogar kostenlose Versandetiketten an. Selbst bei der Post gibt es einen kostenlosen Entsorgungsservice.
Bei größeren Geräten wie PCs, Kühlschränken oder Waschmaschinen müssen Besitzer auf einen Recyclinghof der Stadt oder Gemeinde zurückgreifen. Dort können die ausrangierten Geräte kostenlos entsorgt werden. Sonderfall: Wer bei einem Händler ein neues Gerät kauft, kann das alte Gerät dort kostenlos entsorgen.
Alte Geräte gehören nicht in den Hausmüll
Wer seine alten Geräte dennoch im Hausmüll entsorgt, riskiert eine Strafe. Bereits seit 2006 regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, dass die Entsorgung von Elektroschrott im Hausmüll verboten ist. Der Grund sind oftmals in Platinen und Chips enthaltene edle Metalle, die recycelt werden können. Zudem ist in einigen Geräten das umweltschädliche Blei enthalten.
Die Strafen für die Entsorgung von Elektroschrott im Hausmüll fällt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. „Das heißt, es können unterschiedliche Bußgeldbeträge dafür als Strafe festgesetzt werden. In Bayern kann das Bußgeld beispielsweise zwischen 80 und 240 Euro für ein rechtswidrig entsorgtes Elektrogerät liegen“, erklärt Thomas Hollweck, Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, gegenüber dem Online-Portal Techbook. „Problematisch wird das Ganze, wenn durch die illegale Entsorgung die Natur verunreinigt wird, denn dann wandelt sich das ganze vom Bußgeld zum Straftatbestand“, ergänzt der Experte. In diesem Fall drohe sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.